Unternehmensnachfolge


Unternehmensnachfolgen gelten aus Förderungssicht als Existenzgründungen. Daher gelten bezüglich der Planung und Vorbereitung ähnliche Kriterien wie bei Neugründungen. Dennoch sind bei Unternehmensnachfolgen einige besondere Aspekte zu beachten:
- bei Unternehmensnachfolgen bleibt der Vorgänger häufig für eine Übergangszeit im Unternehmen,
- die Würdigung und Fortführung der Lebensleistung spielt bei der Übernahmeverhandlung eine wichtige Rolle,
- meist bestehen Verpflichtungen gegenüber Kunden und Mitarbeitern, da insbesondere mittelständische inhabergeführte Unternehmen in einer langjährigen Tradition stehen,
- in der Regel liegen mehrjährige Jahresabschlüsse vor, die die Berechenbarkeit der Übernahme erleichtern,
- häufig ist die Nachfolgeregelung mit einer Konzeptänderung verbunden, deren Auswirkung in die Planung eingearbeitet werden muss.
Darüber hinaus gelten alle Aspekte, die im Rahmen einer Businessplanerstellung erforderlich sind. Insbesondere bei Neuausrichtungen und Konzeptänderungen sind gegenüber den langjährigen finanziellen Ergebnissen Änderungen einzuplanen, die der erwarteten neuen Situation Rechnung tragen.